Senkung des Eingangssteuersatzes und Anhebung der Höchststeuergrenze zur Stärkung der Kaufkraft

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, den Eingangssteuersatz von 36,5 % auf 25 % zu senken und die Einkommensgrenze für den Höchststeuersatz von 60.000 € auf 80.000 € anzuheben, um die Kaufkraft von Arbeitnehmer*innen zu stärken.
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2011
Entschließung
Einkommen
Steuerwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Der Eingangssteuersatz soll von 36,5 % auf 25 % gesenkt werden.
  • Die Einkommensgrenze, ab der der Höchststeuersatz von 50 % gilt, soll von 60.000 € auf 80.000 € angehoben werden.

Eingebracht von

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