Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache für gehörlose Schülerinnen und Schüler
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in allen schulrechtlichen Gesetzen und Verordnungen als offizielle Unterrichtssprache verankert wird, damit gehörlose Kinder das Recht erhalten, in ihrer eigenen Sprache zu lernen und geprüft zu werden.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- ÖGS ist bereits im Grundgesetz (Artikel 8) als eigenständige Sprache anerkannt – das bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für die Forderung.
- Der Antrag verlangt, dass alle schulrechtlichen Gesetze und Verordnungen so geändert werden, dass ÖGS als offizielle Unterrichtssprache verankert wird.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.