Kennzeichnung von suchterzeugenden Medikamenten auf der Verpackung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Medikamente, die im Beipacktext als suchterzeugend gekennzeichnet sind, zusätzlich den Warnhinweis „suchterzeugend“ auf ihrer Verpackung erhalten, um Konsument*innen besser über Suchtgefahren zu informieren.
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass alle Medikamente, die im Beipacktext als suchterzeugend gekennzeichnet sind, zusätzlich den Hinweis „suchterzeugend“ auf ihrer Außenverpackung erhalten.
  • Der bestehende Warnhinweis „beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit“ soll beibehalten und um den Sucht‑Hinweis erweitert werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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