Streichung der Untergrenze in den Rezeptgebühren‑Richtlinien

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert das Streichen von Absatz 4 des § 16 in den Richtlinien zur Befreiung von der Rezeptgebühr, weil die dortige Untergrenze nicht mit dem vom Nationalrat festgelegten 2‑Prozent‑Deckel des Nettoeinkommens vereinbar ist.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Gesundheit
Sozialpolitik
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert das Entfernen von Absatz 4 des § 16, weil die dortige Untergrenze nicht mit dem vom Nationalrat festgelegten 2‑Prozent‑Deckel des Nettoeinkommens vereinbar ist.
  • Durch die aktuelle Untergrenze müssen Versicherte, deren Einkommen unter dem Zwölffachen des Richtsatzes liegt, mindestens 37 Rezeptgebühren zahlen, bevor sie von der Deckelung befreit werden.

Eingebracht von

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