Erweiterung des Familienbeihilfenanspruchs bis zum 25. Lebensjahr für Freiwilligendienstleistende
abgestimmt am 28.03.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass junge Menschen, die ein im Freiwilligengesetz definiertes Freiwilligenjahr absolviert haben, ihren Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, sofern sie sich in einer Berufsausbildung befinden.
einfache MehrheitXXIV28.03.2012
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs bis zum 25. Lebensjahr für Personen, die ein im Freiwilligengesetz definiertes Freiwilligenjahr absolviert haben und sich in einer Berufsausbildung befinden.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, soll gesetzliche Rahmenbedingungen erarbeiten und dem Nationalrat vorlegen.
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