Studiengebühren – Befreiung für österreichische und EU‑Studierende

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das österreichischen und EU‑Studierenden bei einer maximalen Überschreitung der Regelstudienzeit um zwei Semester die Befreiung von Studiengebühren ermöglicht. Für andere Studierende soll ein Höchstbetrag von 500 € pro Semester festgelegt werden, wobei die Einnahmen zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur verwendet werden müssen.
einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Entschließung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, EU‑Bürger oder Personen aus Staaten mit völkerrechtlichen Verträgen zahlen keinen Studienbeitrag, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Abschnitt um höchstens zwei Semester überschreiten.
  • Die Regierung soll weitere sinnvolle Befreiungsgründe für Studiengebühren prüfen und vorschlagen.

Eingebracht von

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