Begrenzung der Regierungsmitglieder auf 16 Personen

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundesministeriengesetz, indem er die Gesamtzahl der Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auf maximal 16 begrenzt. Das Gesetz soll mit Beginn der 25. Legislaturperiode in Kraft treten.
einfache Mehrheit XXIV 08.03.2012
Gesetz
Exekutive

Schwerpunkte

  • Der Antrag legt eine Obergrenze von maximal 16 Personen für Minister*innen, Staatssekretär*innen und Staatssekretärinnen fest.
  • Der Einleitungshalbsatz in § 1 Abs. 1 wird geändert, um die neue Obergrenze zu integrieren.

Eingebracht von

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