Bundesweite Regelung für Elementarpädagogik und Kindertagesbetreuung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Gesetzgebung für Kindergärten, Horte und alle vorschulischen Betreuungsformen vom Land auf den Bund übergeht und ein einheitliches Kindergarten‑ und Hortgesetz mit bundesweiten Qualitäts‑ und Ausbildungsstandards eingeführt wird.
einfache Mehrheit XXIV 18.10.2012
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt eine Verfassungsänderung (Artikel 11 B‑VG), damit die Gesetzgebung für Kindergärten und Horte künftig dem Bund gehört, während die Vollziehung bei den Ländern bleibt, ergänzt um Bundesaufsichtsrechte.
  • Ein neues Kindergarten‑ und Hortgesetz soll alle vorschulischen Betreuungsformen – Kindergärten, Krippen, Horte, Kindergruppen, Tageseltern und altersgemischte Gruppen – umfassen.

Eingebracht von

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