Gleichstellung der Kostenersatzbeiträge für Massageleistungen von Physiotherapeuten und Heilmasseuren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Angleichung der Kostenersatzbeiträge für identische Massageleistungen von Physiotherapeuten und Heilmasseuren, weil die aktuelle Praxis den Gleichheitsgrundsatz verletzt und Wettbewerbsverzerrungen erzeugt.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Heilmasseure erhalten für eine Massage im Durchschnitt etwa 2 €, während Physiotherapeuten mehr als das Achtfache erstattet bekommen.
  • Die unterschiedliche Vergütung verletzt den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Berufsgruppen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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