Gleichberechtigte Finanzierung der Ordensspitäler

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass konfessionelle Ordensspitäler in Österreich künftig kostendeckend finanziert werden, um ihre Gleichstellung mit öffentlichen Krankenhäusern sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Religion
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat nach Ablauf der bisherigen Vereinbarung (2008) ein neues Abkommen nach Artikel 15a B‑V‑G vorlegt, das die kostendeckende Finanzierung konfessioneller Krankenhäuser festschreibt.
  • Ordensspitäler betreiben über 9 336 Betten und erbringen rund 20 % aller Krankenhausleistungen in Österreich, erhalten jedoch im Vergleich zu öffentlichen Krankenhäusern geringere staatliche Mittel.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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