Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Altersgrenze für die Beantragung von Studienbeihilfen von 30 auf mindestens 40 Jahre zu erhöhen, um demografischen Veränderungen und dem Ziel des lebenslangen Lernens Rechnung zu tragen.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Entschließung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Derzeit dürfen Stipendien nur von Personen beantragt werden, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihr Studium beginnen; Ausnahmen gelten bis maximal 35 Jahre.
- Österreichs Bevölkerung altert: Bis 2075 wird ein Anstieg von 8,3 Mio. auf 9,7 Mio. Einwohner erwartet, wobei ein wachsender Anteil über 60 Jahre alt sein wird.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.