Abschaffung der Auflösungsabgabe für befristete Arbeitsverhältnisse

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Streichung der Auflösungsabgabe von 110 €, die bei Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse erhoben werden soll. Die Abgabe würde dem Staat jährlich rund 50 Millionen Euro einbringen, könnte jedoch die Zeitarbeit fördern und Lohnnebenkosten erhöhen.
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Entschließung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Die Auflösungsabgabe von 110 Euro wird bei Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse (länger als sechs Monate) fällig.
  • Bei einvernehmlicher Auflösung, Kündigung durch den Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit Invaliditäts‑, Berufsunfähigkeits‑, Alterspensionen oder Sonderruhegeld entfällt die Abgabe.

Eingebracht von

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