Erfüllung des Staatsvertrags von Wien – Mitteilung an die Signatarstaaten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, den vier Signatarstaaten des Staatsvertrags von Wien mitzuteilen, dass die Regelungen zu zweisprachigen Aufschriften und Amtssprache für die slowenische Volksgruppe in Kärnten nach der Novelle des Volksgruppengesetzes umgesetzt wurden, sodass Artikel 7 des Vertrags als erledigt gilt.
einfache Mehrheit XXIV 29.03.2012
Entschließung
Verfassung
ethnische Gruppe

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung den vier Signatarstaaten des Staatsvertrags von Wien offiziell mitteilt, dass die Regelungen zu zweisprachigen Aufschriften und Amtssprache für die slowenische Volksgruppe in Kärnten nach der Novelle des Volksgruppengesetzes umgesetzt wurden.
  • Der Antrag weist darauf hin, dass die bisherige Topographieverordnung in Kärnten bereits am 30. September 2011 aufgehoben wurde und daher keine dauerhafte Lösung mehr darstellt.

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