Betriebshilfe für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine AUVA‑finanzierte Betriebshilfe für schwangere und stillende Frauen einzuführen, die wegen Beschäftigungsbeschränkungen nur noch bis zu 50 % ihrer bisherigen Arbeit leisten können.
einfache Mehrheit XXIV 19.04.2012
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Arbeitgeber sollen eine von der AUVA finanzierte Betriebshilfe erhalten können, wenn schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen wegen Beschäftigungsbeschränkungen nur noch bis zu 50 % ihrer bisherigen Tätigkeit ausüben können.
  • Die Betriebshilfe soll im Umfang von 50‑100 % der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt werden, abhängig vom Ausmaß der Beschäftigungsbeschränkung.

Eingebracht von

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