Steuerbefreiung für Dienstwohnungen in der Tourismusbranche

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Steuerbefreiung für Dienstwohnungen bis 40 m² in der Tourismuswirtschaft, weil die aktuelle Besteuerung zu hohen Nachzahlungen führt.
einfache Mehrheit XXIV 15.05.2012
Entschließung
Tourismus
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Dienstwohnungen werden derzeit als Sachbezug besteuert, was zu hohen Nachzahlungen für Tourismusbetriebe führt.
  • Im § 3 Abs. 1 gibt es keine Ausnahme für Dienstwohnungen, obwohl andere geldwerte Leistungen ausgenommen sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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