Übertragung der Ausweis‑Zuständigkeit nach § 29b StVO auf das Bundessozialamt
abgestimmt am 05.12.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Bundessozialamt künftig den Ausweis nach § 29b StVO ausstellt, der Menschen mit Gehbehinderung das Ein‑ und Ausladen in gesperrten Bereichen erlaubt. Ziel ist eine Verwaltungsvereinfachung, weil das Amt bereits für den Behindertenpass und den Mobilitätszuschuss zuständig ist.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Entschließung
Ausweis
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Ausweises nach § 29b StVO soll vom Bezirkshauptmann bzw. Magistrat auf das Bundessozialamt übertragen werden.
Der Ausweis erlaubt das Ein‑ und Ausladen von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl) in Bereichen mit Halte‑ und Parkverbot sowie das Parken in Kurzpark- und Fußgängerzonen während der Ladetätigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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