Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin auf, pro Kind vier volle Jahre Kindererziehungszeit bei der Pensionsversicherung anzurechnen, um Müttern für ihre Erziehungsarbeit eine gerechtere Rentengrundlage zu geben.
einfache Mehrheit XXIV 16.05.2012
Entschließung
Familie
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass pro Kind vier volle Jahre Kindererziehungszeit bei der Pensionsversicherung angerechnet werden sollen.
  • Derzeit werden höchstens 48 Monate pro Kind berücksichtigt; bei kurzer Geburtenabstände endet die Anrechnungszeit des ersten Kindes mit Beginn der nächsten.

Eingebracht von

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