Anpassung der Steuer‑Freibeträge für Menschen mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die seit 1988 unveränderten Freibeträge und Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung an den Lebenshaltungskostenindex angepasst werden, um deren finanzielle Benachteiligung zu verringern.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Steuerwesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Die aktuellen Jahres‑Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen wegen Behinderung wurden seit 1988 nicht an die Inflation angepasst und liegen heute deutlich unter dem damaligen Wert.
  • Auch die monatlichen Pauschbeträge für Krankendiät, Taxifahrten und Fahrzeugnutzung von Körperbehinderten wurden seit 1988 nicht an den Lebenshaltungskostenindex angepasst.

Eingebracht von

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