Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will, dass Kosten für energetische Sanierungen von Altbauten künftig als mehrjährige Sonderausgaben abziehbar sind, selbst wenn sie aus Eigenkapital finanziert wurden, und fordert eine Anhebung des Höchstbetrags für solche Ausgaben.einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Energie
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Derzeit können mehrjährige Sonderausgaben‑Abzüge nur bei fremdfinanzierten Sanierungskosten geltend gemacht werden; der Antrag will diese Möglichkeit auch für eigenfinanzierte Aufwendungen öffnen.
- Der Höchstbetrag, bis zu dem Sonderausgaben für Wohnbausanierung und Energiesparmaßnahmen abgezogen werden dürfen, soll erhöht werden, um größere Investitionen zu fördern.
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