Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten für Altbauten verbessern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will, dass Kosten für energetische Sanierungen von Altbauten künftig als mehrjährige Sonderausgaben abziehbar sind, selbst wenn sie aus Eigenkapital finanziert wurden, und fordert eine Anhebung des Höchstbetrags für solche Ausgaben.
einfache Mehrheit XXIV 10.12.2008
Entschließung
Energie
Steuerwesen
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Derzeit können mehrjährige Sonderausgaben‑Abzüge nur bei fremdfinanzierten Sanierungskosten geltend gemacht werden; der Antrag will diese Möglichkeit auch für eigenfinanzierte Aufwendungen öffnen.
  • Der Höchstbetrag, bis zu dem Sonderausgaben für Wohnbausanierung und Energiesparmaßnahmen abgezogen werden dürfen, soll erhöht werden, um größere Investitionen zu fördern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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