Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der Mietvertragsgebühren, die derzeit von Vermietern nach § 33 Gebührengesetz 1957 gezahlt und auf Mieter umgelegt werden, um deren finanzielle Belastung zu verringern.einfache Mehrheit XXIV 16.04.2013
Entschließung
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Derzeit müssen Vermieter nach § 33 des Gebührengesetzes 1957 Gebühren zahlen, die meist auf die Mieter umgelegt werden und etwa 1 % der Jahresmiete betragen.
- Diese Gebühren belasten Mieter finanziell stark – für eine 60 m²‑Wohnung mit 600 € Monatsmiete entstehen rund 216 € zusätzliche Kosten.
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