Evaluierung und Anpassung der 2,7 %-Maßzahl für Sonderpädagogik

Zusammenfassung

Der Rechnungshof hat gezeigt, dass die aktuelle 2,7 %‑Maßzahl für sonderpädagogische Förderung zu niedrig ist. Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesministerium eine schnelle Evaluierung und Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Primarstufe

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die aktuelle Maßzahl von 2,7 % den tatsächlichen Bedarf an sonderpädagogischer Förderung nicht deckt.
  • In Kärnten, Niederösterreich und Salzburg lag der reale Förderbedarf zwischen 3,61 % und 4,11 % in den Schuljahren 2007/08 bis 2009/10.

Eingebracht von

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