Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine schnelle Novelle des Berufsausbildungsgesetzes, damit Handelsakademie‑Absolvent*innen ihre Abschlussprüfung durch anerkannte Lehrzeiten ersetzen können und nicht erneut eine Lehre absolvieren müssen.einfache Mehrheit XXIV 14.06.2012
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Derzeit erlaubt § 28 BAG nur die Anrechnung von bis zu 1,5 bzw. 2 Jahren Lehrzeit, nicht jedoch den Ersatz der Abschlussprüfung.
- Durch die aktuelle Regelung müssen viele Absolvent*innen erneut bis zu drei Jahre eine Lehre absolvieren und eventuell wieder Berufsschule besuchen.
Eingebracht von
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