Ersatz der Lehrabschlussprüfung für Handelsakademie‑Absolvent*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt eine schnelle Novelle des Berufsausbildungsgesetzes, damit Handelsakademie‑Absolvent*innen ihre Abschlussprüfung durch anerkannte Lehrzeiten ersetzen können und nicht erneut eine Lehre absolvieren müssen.
einfache Mehrheit XXIV 14.06.2012
Entschließung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Derzeit erlaubt § 28 BAG nur die Anrechnung von bis zu 1,5 bzw. 2 Jahren Lehrzeit, nicht jedoch den Ersatz der Abschlussprüfung.
  • Durch die aktuelle Regelung müssen viele Absolvent*innen erneut bis zu drei Jahre eine Lehre absolvieren und eventuell wieder Berufsschule besuchen.

Eingebracht von

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