Anpassung des Luftfahrtgesetzes für Drohnen (UAS)

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Nationalrat, dass die Bundesministerin für Verkehr einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Luftfahrtgesetzes vorlegt, um den Betrieb von Drohnen (UAS) zu ermöglichen, ohne die Sicherheit des Luftraums zu gefährden.
einfache Mehrheit XXIV 14.06.2012
Entschließung
Luftverkehr

Schwerpunkte

  • Derzeit werden unbemannte Luftfahrzeuge nach § 11 Abs. 1 Luftfahrtgesetz als reguläre Luftfahrzeuge eingestuft und unterliegen damit allen Auflagen (Zertifizierung, Registrierung, Pilotenschein).
  • Die aktuelle Einstufung verhindert praktisch den Betrieb von Drohnen, obwohl sie in vielen zivilen Bereichen nützlich sein können.

Eingebracht von

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