Vertragsverletzungsverfahren wegen EU‑widriger UVP beim AKW Temelin
abgestimmt am 13.11.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien zu starten, weil das UVP‑Gesetz dort bei der Erweiterung des AKW Temelin nicht mit EU‑Umweltrecht vereinbar ist und das Mitspracherecht Österreichs einschränkt.
einfache MehrheitXXIV13.11.2012
Entschließung
Europäische Union
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Die geplante Erweiterung des tschechischen AKW Temelin verletzt EU‑Umweltrecht, weil das nationale UVP‑Gesetz nicht den Vorgaben der EU‑Richtlinie 85/337/EEG entspricht.
Durch das fehlende Recht auf gerichtliche Anfechtung des tschechischen UVP‑Verfahrens wird das Mitspracherecht der Anrainerstaaten, insbesondere Österreichs, stark eingeschränkt.
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