Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Studierende mit österreichischer oder EU‑Staatsbürgerschaft bei Erreichen von 20 ECTS‑Punkten pro Semester keine Studiengebühren zahlen müssen und dass Universitäten maximal 500 € pro Semester erheben dürfen. Zusätzlich sollen die Gebühren zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur verwendet werden.einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Entschließung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, EU‑Bürger oder Personen mit völkerrechtlichem Aufenthaltsstatus erhalten bei Erreichen von mindestens 20 ECTS‑Punkten pro Semester keinen Studienbeitrag zu zahlen.
- Zusätzliche, sinnvolle Befreiungsstatbestände für den Studienbeitrag sollen vorgeschlagen werden (z. B. für Zivildienst, Mutterschutz, Karenz oder Werkstudierende).
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.