Studiengebühren: Befreiung bei 20 ECTS und Höchstgrenze von 500 €

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Studierende mit österreichischer oder EU‑Staatsbürgerschaft bei Erreichen von 20 ECTS‑Punkten pro Semester keine Studiengebühren zahlen müssen und dass Universitäten maximal 500 € pro Semester erheben dürfen. Zusätzlich sollen die Gebühren zweckgebunden für Lehre und Infrastruktur verwendet werden.
einfache Mehrheit XXIV 22.11.2012
Entschließung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, EU‑Bürger oder Personen mit völkerrechtlichem Aufenthaltsstatus erhalten bei Erreichen von mindestens 20 ECTS‑Punkten pro Semester keinen Studienbeitrag zu zahlen.
  • Zusätzliche, sinnvolle Befreiungsstatbestände für den Studienbeitrag sollen vorgeschlagen werden (z. B. für Zivildienst, Mutterschutz, Karenz oder Werkstudierende).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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