Anpassung des Sachwalterschaftsrechts an die UN‑Behindertenrechtskonvention
abgestimmt am 16.10.2012
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Justizministerin, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der bei Bestellung eines Sachwalters die Geschäftsfähigkeit nicht automatisch entzieht und ein deutsches Modell des Einwilligungsvorbehalts einführt.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Entschließung
Vereinte Nationen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Österreich ist seit dem 26. Oktober 2008 Vertragspartei der UN‑Behindertenrechtskonvention, die gleichberechtigten Rechts- und Handlungsfähigkeit für Menschen mit Behinderungen fordert.
Im aktuellen österreichischen Sachwalterschaftsrecht führt die Bestellung eines Sachwalters automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit, was nicht mit Art. 12 Abs. 2 der Konvention vereinbar ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.