Flächendeckende Hospiz‑ und Palliativversorgung bis 2015 sicherstellen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass bis Ende 2012 klare Zuständigkeiten, eine gesetzliche Verankerung im ASVG und öffentliche Finanzierung für Hospiz‑ und Palliativversorgung geschaffen werden, um flächendeckend ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Hospiz‑ und Palliativversorgung muss eindeutig zwischen dem Gesundheits‑ und Sozialministerium sowie dem Hauptverband geklärt und gesetzlich festgelegt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Hospiz‑ und Palliativbetreuung soll im ASVG verankert werden; ein Gesetzesentwurf muss bis Jahresbeginn 2013 vorgelegt werden.

Eingebracht von

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