Transparenz bei Leiharbeitskosten im Jahresabschluss

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Unternehmen die Kosten für Leiharbeiter im Jahresabschluss gesondert ausweisen und detaillierte Angaben zum Einsatz von Leiharbeit machen. Dazu soll das Unternehmensgesetzbuch geändert und in EU‑Verhandlungen für entsprechende Transparenzregelungen eingetreten werden.
einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Unternehmen sollen die Kosten für Leiharbeit in der Gewinn‑ und Verlustrechnung gesondert ausweisen.
  • Im Anhang des Jahresabschlusses müssen detaillierte Angaben zu Umfang, Grund und Dauer des Leiharbeitereinsatzes gemacht werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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