Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Unternehmen die Kosten für Leiharbeiter im Jahresabschluss gesondert ausweisen und detaillierte Angaben zum Einsatz von Leiharbeit machen. Dazu soll das Unternehmensgesetzbuch geändert und in EU‑Verhandlungen für entsprechende Transparenzregelungen eingetreten werden.einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Unternehmen sollen die Kosten für Leiharbeit in der Gewinn‑ und Verlustrechnung gesondert ausweisen.
- Im Anhang des Jahresabschlusses müssen detaillierte Angaben zu Umfang, Grund und Dauer des Leiharbeitereinsatzes gemacht werden.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.