Erweiterung des Unterhaltsvorschusses für behinderte Kinder

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass behinderte Kinder den Unterhaltsvorschuss erhalten, solange der nicht‑lebende Elternteil zur Zahlung verpflichtet ist und das Kind noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Er bittet die Bundesregierung, dem Nationalrat eine entsprechende Vorlage zu übermitteln.
einfache Mehrheit XXIV 05.03.2013
Entschließung
junger Mensch
Bürgerliches Recht
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Unterhaltsvorschuss soll für behinderte Kinder solange gezahlt werden, wie die Unterhaltspflicht des nicht‑lebenden Elternteils besteht und das Kind noch nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
  • Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder mit Wohnsitz in Österreich, die österreichische, EU‑EWR‑Staatsbürgerschaft besitzen oder staatenlos sind und nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltsschuldner leben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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