Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen zwischen Gemeinden

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Leistungen von Gemeinden an Nachbargemeinden und von Gemeindeverbänden an ihre Mitgliedsgemeinden im Rahmen des Artikels 116a B‑V‑G von der Umsatzsteuer befreit werden, um finanzielle Hindernisse für die kommunale Zusammenarbeit zu beseitigen.
einfache Mehrheit XXIV 14.03.2013
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Kleinere Gemeinden stoßen bei ihren Aufgaben an finanzielle Grenzen; die Kooperation zwischen Gemeinden wird durch Artikel 116a B‑V‑G gefördert.
  • Das Bundesministerium für Finanzen hat entschieden, dass Leistungen von Gemeinden an Nachbargemeinden als unternehmerische Tätigkeiten gelten und damit umsatzsteuerpflichtig sind.

Eingebracht von

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