Änderung der Kinderzählregel im Kraftfahrlinienverkehr

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Änderung der Zählregel für Kinder im Kraftfahrlinienverkehr von 3:2 auf 1:1, um die Sicherheit in Schulbussen zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXIV 19.06.2013
Entschließung
junger Mensch
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Aktuell gilt im Kraftfahrlinienverkehr die Zählregel 3:2, wobei drei Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren als zwei Personen gezählt werden und Kinder unter sechs Jahren nicht gezählt werden.
  • Durch die 3:2‑Regel sind Schulbusse häufig überfüllt, sodass Kinder auf Zweier‑Sitzbänken sitzen und nicht ordnungsgemäß gesichert werden können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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