Mindestentschädigung für Praktika in Kollektivverträgen
abgestimmt am 21.03.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, die Sozialpartner zu veranlassen, in allen Kollektivverträgen eine eigene Verwendungsgruppe für PraktikantInnen aus Fachhochschulen, Universitäten und berufsbildenden Schulen aufzunehmen, um eine einheitliche Mindestentschädigung sicherzustellen.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Entschließung
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Viele Praktika in Österreich sind unbezahlt oder erhalten nur eine geringe Aufwandsentschädigung, besonders an Universitäten und Fachhochschulen (ca. 60 % unbezahlt).
Der Antrag sieht vor, für alle Praktika eine Mindestentschädigung einzuführen, die sich am Höchststipendium für Studierende orientiert (bei SchülerInnen etwas niedriger, abhängig von der Familienbeihilfe).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.