Offenlegungspflichten für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ihre Nebentätigkeiten – etwa berufliche Jobs, Beteiligungen und ehrenamtliche Tätigkeiten – offenlegen und diese Angaben im Internet veröffentlichen.
einfache Mehrheit XXIV 28.06.2013
Entschließung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs sämtliche Nebentätigkeiten – berufliche Tätigkeiten, Beteiligungen an Kanzleien, Aufsichtsratsposten, Gutachten, Publikationen und ehrenamtliche Engagements – offenlegen.
  • Die Offenlegung soll gegenüber dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs erfolgen, der die Daten im Internet veröffentlicht.

Eingebracht von

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