Beschränkung von Pauschalbeträgen für Bauverwaltungskosten im WGG

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass gemeinnützige Bauträger bei der Mietpreisberechnung nur die tatsächlich anfallenden Bauverwaltungskosten berücksichtigen dürfen, um Gewinnabschöpfungen durch überhöhte Pauschalbeträge zu verhindern.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt Pauschalbeträge für Bauverwaltungskosten, die häufig über den tatsächlichen Ausgaben liegen.
  • Der Rechnungshof hat empfohlen, die Pauschalsätze an die realen Kosten anzupassen, um Transparenz und Fairness zu erhöhen.

Eingebracht von

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