Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass gemeinnützige Bauträger bei der Mietpreisberechnung nur die tatsächlich anfallenden Bauverwaltungskosten berücksichtigen dürfen, um Gewinnabschöpfungen durch überhöhte Pauschalbeträge zu verhindern.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der aktuelle Rechtsrahmen erlaubt Pauschalbeträge für Bauverwaltungskosten, die häufig über den tatsächlichen Ausgaben liegen.
- Der Rechnungshof hat empfohlen, die Pauschalsätze an die realen Kosten anzupassen, um Transparenz und Fairness zu erhöhen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.