Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Gerichtsverhandlungen mit gehörlosen oder gebärdensprachnutzenden Personen verpflichtend simultan in Gebärdensprache dolmetscht werden, um den Vorgaben der UN‑Behindertenrechtskonvention zu entsprechen.einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Die UN‑Behindertenrechtskonvention verlangt in Artikel 13 einen barrierefreien Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen.
- Derzeit werden Gerichtsverhandlungen für Gehörlose nur zusammenfassend dolmetscht, was eine Benachteiligung darstellt.
Eingebracht von
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