Barrierefreier Zugang zur Justiz für Gehörlose

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Gerichtsverhandlungen mit gehörlosen oder gebärdensprachnutzenden Personen verpflichtend simultan in Gebärdensprache dolmetscht werden, um den Vorgaben der UN‑Behindertenrechtskonvention zu entsprechen.
einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Die UN‑Behindertenrechtskonvention verlangt in Artikel 13 einen barrierefreien Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen.
  • Derzeit werden Gerichtsverhandlungen für Gehörlose nur zusammenfassend dolmetscht, was eine Benachteiligung darstellt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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