Ökozid als internationales Verbrechen – Antrag zur Aufnahme ins Rom‑Statut

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich die Bundesregierung anweist, den Ökozid – schwere Umweltzerstörungen – als fünftes Verbrechen gegen den Frieden ins Rom‑Statut aufzunehmen, um internationale Strafverfolgung zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Umwelt
Völkerrecht

Schwerpunkte

  • Derzeitige zivil‑ und verwaltungsrechtlichen Strafen für Umweltzerstörungen sind zu schwach, um wirksam abzuschrecken.
  • Der Antrag schlägt vor, den Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden in das Rom‑Statut aufzunehmen.

Eingebracht von

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