Einbindung von Rechtskunde in Volksschule und Pflichtschule zur Prävention von Cyberkriminalität

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Schülerinnen und Schüler bereits in der letzten Klasse der Volksschule und anschließend in den Pflichtschulklassen verstärkt Rechtskunde erhalten, um sie über Grundzüge des bürgerlichen Rechts und Staatsrechts sowie über die Gefahren von Cyberkriminalität zu informieren.
einfache Mehrheit XXIV 26.04.2013
Entschließung
Primarstufe

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Rechtskunde mit Grundzügen des bürgerlichen Rechts und Staatsrechts in der letzten Klasse der Volksschule einführt.
  • Die Rechtskunde soll anschließend wiederholt in den nachfolgenden Pflichtschulklassen vermittelt werden, um das Wissen zu festigen.

Eingebracht von

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