Temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und West

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Vignettenpflicht für den Abschnitt der Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West während der Totalsperrungen der B 99 in der Lieserschlucht zeitweise zu entfernen, um die Belastung der Anwohner an der Fratresstraße zu verringern.
einfache Mehrheit XXIV 22.05.2013
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht für den Abschnitt der Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West während der Totalsperrungen der B 99 in der Lieserschlucht.
  • Grund dafür ist das hohe Verkehrsaufkommen (bis zu 13 000 Fahrzeuge/Tag) auf der Fratresstraße, das zu erheblicher Lärm‑ und Schmutzbelastung für Anwohner führt.

Eingebracht von

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