Einrichtung von Gemeindewachkörpern zur Stärkung der kommunalen Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Verfassungsänderung (Art. 78d (2) B‑V‑G), um allen Gemeinden das Recht zu geben, eigene Gemeindewachkörper zur Verbesserung der kommunalen Sicherheit einzurichten, weil die versprochenen zusätzlichen Exekutivbeamten bislang nicht bereitgestellt wurden.
einfache Mehrheit XXIV 23.05.2013
Entschließung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt eine Verfassungsnovelle (Art. 78d (2) B‑V‑G), die allen Gemeinden das Recht gibt, eigene Gemeindewachkörper zu errichten.
  • Er wird kritisiert, dass die versprochenen zusätzlichen Exekutivbeamten in Oberösterreich und der Steiermark bislang nicht bereitgestellt wurden.

Eingebracht von

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