Verpflichtende Investitionsquote der ÖBf AG in den Bundesländern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will das Bundesforsteges ändern, sodass mindestens 50 % der Erträge aus Vermietung und Verpachtung der ÖBf AG im jeweiligen Bundesland reinvestiert werden müssen. Zusätzlich soll die ÖBf AG jährlich einen detaillierten Bericht über ihre Aktivitäten an die Landtage liefern.
einfache Mehrheit XXIV 13.06.2013
Entschließung
Gliedstaat
Staatswald

Schwerpunkte

  • Einführung einer verpflichtenden Investitionsquote von mindestens 50 % der Erträge aus Vermietung und Verpachtung der ÖBf AG im jeweiligen Bundesland.
  • Ziel ist eine gerechte Teilhabe der Bundesländer am wirtschaftlichen Erfolg der ÖBf AG und die Stärkung regionaler Wirtschaftskraft.

Eingebracht von

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