Gebührenüberschüsse nur noch zweckgebunden verwenden

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Gebühren, die über die reinen Kosten hinausgehen, ausschließlich in zweckgebundene Rücklagen fließen müssen, um die Bürger vor überhöhten Gebühren zu schützen.
einfache Mehrheit XXIV 13.06.2013
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Gebühren sollen künftig nur noch zur Deckung ihrer tatsächlichen Kosten verwendet werden; Überschüsse müssen in zweckgebundene Rücklagen fließen.
  • Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine entsprechende Regierungs­vorlage zu erarbeiten.

Eingebracht von

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