Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen, um die Sicherheit zu erhöhen und gefährliche Überholmanöver zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXIV 04.07.2013
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Einführung einer gesetzlichen Mindestgeschwindigkeit von 110 km/h auf der Überholspur bei zweispurigen Autobahnen.
  • Ziel ist, gefährliche Überholmanöver zu reduzieren und die Verkehrssicherheit, besonders für Lkw, zu erhöhen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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