Erhöhter Anspruch auf Pflegefreistellung für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, einen uneingeschränkten Anspruch auf Pflegefreistellung bekommen. Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten. Ziel ist, Familien mit schwerbehinderten Kindern finanziell und zeitlich zu entlasten.
einfache Mehrheit XXIV 17.09.2013
Entschließung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Eltern von Kindern, die die erhöhte Familienbeihilfe erhalten, Anspruch auf Pflegefreistellung ohne Altersbeschränkung bekommen.
  • Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder eine dauerhafte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten; der Nachweis erfolgt durch ärztliche Untersuchung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.