Verwaltungsreform: Mindestgröße für Gemeinden und verpflichtende Volksabstimmungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine bundesweite Reform der Gemeindeverwaltung: Mindestgröße von 2 500 Einwohnern, verpflichtende Fusion kleiner Gemeinden, Einbindung des Rechnungshofs und verbindliche Volksabstimmungen über jede Fusion.
einfache Mehrheit XXIV 25.09.2013
Entschließung
Verwaltungsreform

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der bundesweit eine Mindestgröße von 2 500 Einwohnern für Gemeinden festlegt.
  • Kleinere Gemeinden sollen verpflichtend zusammengelegt werden, wobei topografische Besonderheiten (z. B. Gebirge) berücksichtigt werden müssen.

Eingebracht von

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