Neugestaltung der Schwerarbeiterpension – Abschlagsfreie Pension ab 60

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag kritisiert die aktuelle Schwerarbeiterregelung, die nur die letzten 20 Berufsjahre berücksichtigt, und fordert eine neue Regelung, die Schwerarbeit über das gesamte Berufsleben anerkennt und ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge einen Pensionsanspruch ermöglicht.
einfache Mehrheit XXIV 11.05.2011
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Schwerarbeiterregelung berücksichtigt nur Schwerarbeit in den letzten 20 Berufsjahren und verlangt mindestens 10 Jahre davon.
  • Viele Beschäftigte, insbesondere im Baugewerbe, erreichen bereits mit 58 Jahren die Invaliditätspension und haben nur wenige Jahre Restlebenszeit.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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