Inflationsausgleich für Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt eine nachträgliche Inflationsanpassung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, weil deren Kaufkraft seit den 1990er‑Jahren stark gesunken ist.
einfache Mehrheit XXIV 06.06.2013
Entschließung
Familie
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Seit 1992 wurden die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld kaum noch an die Inflation angepasst, wodurch die Kaufkraft stark gesunken ist.
  • Der durchschnittliche Wertverlust pro Familie beträgt seit 1992 rund 11.600 € für die Familienbeihilfe und insgesamt etwa 14.100 € inklusive Kinderbetreuungsgeld.

Eingebracht von

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