Einführung gemeinsamer Obsorge als gesetzlichen Regelfall in Österreich
abgestimmt am 10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die gemeinsame elterliche Obsorge nach einer Scheidung künftig gesetzlich als Regelfall gilt – analog zu Deutschland. Er stützt sich auf eine Studie, die positive Effekte der freiwilligen gemeinsamen Obsorge in Österreich belegte.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Entschließung
Familie
junger Mensch
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Österreich besteht seit 2001 die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge freiwillig zu vereinbaren, jedoch ist sie nicht gesetzlicher Regelfall.
Eine BMJ‑Studie von 2005 zeigte, dass über die Hälfte der geschiedenen Paare die gemeinsame Obsorge nutzten und damit Konflikte reduzierten, die Kontaktabbruchsrate um das Zehnfache senkten und die Unterhaltszahlungen verbessert wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.