Einbeziehung freiwilliger Blaulicht‑Helfer in die Schwerarbeiterregelung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass freiwillige Helfer von Feuerwehr, Rotem Kreuz u. Ä., die bei Einsätzen schweren körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt sind, in die Schwerarbeiterregelung einbezogen werden.
einfache Mehrheit XXIV 11.05.2011
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR als gesetzliche Grundlage für die Einbringung des Antrags.
  • Freiwillige Helfer von Blaulichtorganisationen sind häufig extremen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die mit Schwerarbeit vergleichbar sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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