Anpassung der Rundfunkgebühr für Gehörlose und Schwerhörige

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Rundfunkgebühr für Gehörlose und Schwerhörige an die tatsächlich genutzten barrierefreien Angebote (Untertitel oder Gebärdensprache) angepasst wird.
einfache Mehrheit XXIV 22.01.2009
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine gesonderte Regelung für die Rundfunkgebühr von Gehörlosen und Schwerhörigen.
  • Die neue Regelung soll sicherstellen, dass nur für tatsächlich genutzte barrierefreie Angebote (Untertitel oder Gebärdensprache) Gebühren erhoben werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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