Mindesthöhe für Verkehrszeichen zum Schutz blinder Menschen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Verkehrszeichen auf Gehwegen und ähnlichen Bereichen nur ab einer Höhe angebracht werden dürfen, die das Risiko von Verletzungen blinder und stark sehbehinderter Personen reduziert.
einfache Mehrheit XXIV 22.01.2009
Entschließung
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Zu niedrige Verkehrszeichen auf Gehwegen stellen für blinde und stark sehbehinderte Menschen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar.
  • Derzeit gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Mindesthöhe von Verkehrszeichen in diesen Bereichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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